Wir sind verschieden - Jeder ist willkommen - Wir gehören zusammen
Liebe Eltern!
Sie haben sich mit über 40% seit Freitag an unserer Umfrage zum Homeschooling seit Dezember beteiligt.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns damit die Möglichkeit geben noch besser zu werden.
Lesen und interpretieren Sie hier selbst die Ergebnisse: https://app.edkimo.com/results
Geben Sie auf der Seite anschließend folgenden Code ein: coswevwu
Die Freitextantworten werden lediglich intern und in der Schulpflegschaft besprochen.
Außerdem müssen wir Sie informieren, dass ab Montag wichtige Hygieneanforderungen in der Schule zu erfüllen sind (Auszüge und Kommentierungen aus der CoronaBetreuungsVerordnung vom 19.02.21:
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen. Nur, wenn es keine passende Maske gibt, kann eine gut sitzende Alltagsmaske verwendet werden.
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht 1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist; 2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt. (Das Frühstück findet am Platz im Klassenraum ohne Maske sowie bei Querlüftung statt)
(4) Abweichend von Absatz 3 kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. (Hierbei sind die Hinweise zeitweise und Mindestabstand besonders zu beachten. Zeitweise bedeutet, dass es sich um eine Ausnahme handelt und nicht um den Regelfall. (Z.B. 10 min Maskenpause mit Querlüftung wären dadurch gedeckt. Im Sportunterricht, der bei fast jeder Witterung nur draußen stattfinden darf, darf der Abstand unterschritten werden.)
Eigene weitere Hygieneregelungen der Queller Schule in Kurzform:
Bei Fragen zur Hygieneregelung der Queller Schule wenden Sie sich bitte während der Bürozeiten telefonisch an die Schulleitung: 0521-55799430
Herzliche Grüße
Dominik Braus und Anke Holbrügge, Schulleitung