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B

Nicht nur die Hofpausen sollen den Kindern Bewegung ermöglichen, sondern auch in den Unterricht integrierte Phasen, damit sie sich wieder besser konzentrieren können.

Bewegungspausen

Nicht nur die Hofpausen sollen den Kindern Bewegung ermöglichen, sondern auch in den Unterricht integrierte Phasen, damit sie sich wieder besser konzentrieren können.

Auf dem Schulhof darf mit weichen Bällen gespielt werden, nicht mit Leder- oder Basketbällen. Im Gebäude soll nicht mit dem Ball gespielt werden!

Ballspiele

Auf dem Schulhof darf mit weichen Bällen gespielt werden, nicht mit Leder- oder Basketbällen. Im Gebäude soll nicht mit dem Ball gespielt werden!

Von uns und auch von der Polizei wird es begrüßt, wenn Ihr Kind den Schulweg möglichst bald allein bewältigt. Das fördert Selbstvertrauen und Selbständigkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht mit dem Auto andere Kinder durch Wendemanöver oder Parken auf dem Geh- oder Radweg gefährden. 

Bringen und Abholen geht nur außerhalb des Schulgeländes.

Begleitung

Von uns und auch von der Polizei wird es begrüßt, wenn Ihr Kind den Schulweg möglichst bald allein bewältigt. Das fördert Selbstvertrauen und Selbständigkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht mit dem Auto andere Kinder durch Wendemanöver oder Parken auf dem Geh- oder Radweg gefährden. 

Bringen und Abholen geht nur außerhalb des Schulgeländes.

Offene Ganztagsschule (kurz "OGS", Öffnung zwischen 07.00 und 16.30 Uhr bzw. freitags 15.00 Uhr). Sie umfasst eine Morgenbetreuung von 7.00 bis 09.00 Uhr, ein Mittagessen und eine Hausaufgabenbetreuung. Außerdem freiwillige AG-Angebote zur Auswahl sowie Ferienspiele.

Betreuung

Offene Ganztagsschule (kurz "OGS", Öffnung zwischen 07.00 und 16.30 Uhr bzw. freitags 15.00 Uhr). Sie umfasst eine Morgenbetreuung von 7.00 bis 09.00 Uhr, ein Mittagessen und eine Hausaufgabenbetreuung. Außerdem freiwillige AG-Angebote zur Auswahl sowie Ferienspiele.

Ein/e Schüler/in kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin schriftlich bei der Schule beantragt werden. Der/die Schüler/in kann beurlaubt werden: bis zu zwei Tage von der Klassenlehrerin darüber hinaus von der Schulleitung. Unmittelbar vor und im direkten Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

Beurlaubung

Ein/e Schüler/in kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin schriftlich bei der Schule beantragt werden. Der/die Schüler/in kann beurlaubt werden: bis zu zwei Tage von der Klassenlehrerin darüber hinaus von der Schulleitung. Unmittelbar vor und im direkten Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

Drei bewegliche Ferientage sind dauerhaft festgeschrieben: Rosenmontag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Ein eventueller weiterer 4. Tag liegt am Karnevalsdienstag. Ausnahmen werden auf Antrag von der Schulkonferenz im jeweiligen Schuljahr davor festgelegt.

Bewegliche Ferientage

Drei bewegliche Ferientage sind dauerhaft festgeschrieben: Rosenmontag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Ein eventueller weiterer 4. Tag liegt am Karnevalsdienstag. Ausnahmen werden auf Antrag von der Schulkonferenz im jeweiligen Schuljahr davor festgelegt.

Jeden Freitag besteht für die Kinder die Möglichkeit, sich Bücher in der Schulbücherei auszuleihen. Die Bücherei wird durch den ehrenamtlichen Einsatz von Eltern komplett getragen. Öffnungszeit ist immer an Freitagvormittag.

Bücherei

Jeden Freitag besteht für die Kinder die Möglichkeit, sich Bücher in der Schulbücherei auszuleihen. Die Bücherei wird durch den ehrenamtlichen Einsatz von Eltern komplett getragen. Öffnungszeit ist immer an Freitagvormittag.

Drei bewegliche Ferientage sind dauerhaft festgeschrieben: Rosenmontag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Ein eventueller weiterer 4. Tag liegt am Karnevalsdienstag. Ausnahmen werden auf Antrag von der Schulkonferenz im jeweiligen Schuljahr davor festgelegt.